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„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – Elisabeth Selbert und ihr Kampf für den Gleichberechtigungsgrundsatz

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – Elisabeth Selbert und ihr Kampf für den Gleichberechtigungsgrundsatz

Vortrag von Dr. Theresia Jacobi bei der ASF Marburg-Biedenkopf

Bonn, September 1948: Zum ersten Mal tritt der von den Alliierten geforderte parlamentarische Rat zusammen, der über die künftige Verfassung der Bundesrepublik bestimmen soll. Die Zusammensetzung: 61 Männer, 4 Frauen. Eine der vier Frauen: die Kasseler Juristin und Sozialdemokratin Dr. Elisabeth Selbert, der es durch entschlossenes Handeln gelingt, den Gleichberechtigungsgrundsatz Artikel 3,2 im Grundgesetz zu verankern. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – das ist mehr als eine Floskel. Das ist, so Selbert rückblickend, „ein Auftrag an den Gesetzgeber“. „Ich hatte gesiegt“, schreibt sie weiter, „und ich weiß nicht, ob ich Ihnen das Gefühl beschreiben kann, das ich in diesem Augenblick gehabt habe. Es war die Sternstunde meines Lebens.“

Über die Bedeutung dieser ‚Sternstunde‘ für die Gleichberechtigung der Geschlechter sprach Dr. Theresia Jacobi, Kulturwissenschaftlerin und Sozialdemokratin aus Marburg, am Dienstag, 4. Juni 2019, in der SPD-Geschäftsstelle vor interessierten Frauen der ASF Marburg-Biedenkopf. „Man muss sich vorstellen, welche patriarchalischen Verhältnisse das BGB von 1900 zementiert hatte: Der Wirkungskreis der verheirateten Frau war auf den Haushalt festgelegt – die sogenannte ‚Schlüsselgewalt‘, die allerdings vom Ehemann beschränkt werden konnte. Mit der Heirat musste die Frau den Namen ihres Mannes annehmen. Die elterliche Gewalt wurde allein vom Vater ausgeübt. Er bestimmte über Namen, Konfession und Ausbildung der Kinder. Nach Scheidung und Wiederheirat verlor die Frau das Sorgerecht für ihre Kinder. Das Vermögen der Ehefrau unterstand der Nutznießung des Mannes. Jeglicher Zugewinn der Ehegemeinschaft stand dem Mann zu. Eine Frau brauchte die Zustimmung ihres Mannes, wenn sie ein Konto eröffnen oder ihren Führerschein machen wollte.“

Elisabeth Selbert war angetreten, um nach zwei Weltkriegen, die gerade den Frauen viel abverlangt hatten, mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz eine Reform der frauenfeindlichen Familiengesetzgebung zu erzwingen. Dass sie in diese Position kam, verdankte sie jedoch nicht etwa ihren nordhessischen Parteikollegen. „Georg August Zinn, der spätere hessische Ministerpräsident, versuchte die kämpferische Genossin auszubooten“, berichtete die Referentin. „Ihr Mandat für den parlamentarischen Rat erhielt sie nicht von den eigenen Leuten, sondern über die niedersächsische Landesliste, auf die ihre Freundin, die SPD-Politikerin Herta Gotthelf, sie gebracht hatte.“ Auch der Gleichberechtigungsgrundsatz sei anfangs nicht nur von den anderen Parteien, sondern auch in Teilen der eigenen Fraktion abgelehnt worden. „Es gab scharfe Auseinandersetzungen, Elisabeth Selbert musste Spott und Hohn ertragen von den männlichen Parteikollegen.“ Nach ihrer Zeit im parlamentarischen Rat sei Selberts politische Karriere ins Stocken geraten. „Sie bekam kein Bundestagsmandat“, so Theresia Jacobi.  „Enttäuscht von den eigenen Parteigenossen zog sie sich schließlich aus der Politik zurück. Hätten nicht die Kasseler Genossen sie wiederentdeckt, wäre sie zu Unrecht in Vergessenheit geraten.“ Was können wir Heutigen daraus lernen? „Wir dürfen uns keine Illusionen machen: Entschlossenes Eintreten für Frauenrechte wird parteipolitisch nicht unbedingt honoriert. Aber wenn wir sehen, wozu Selberts Vorstoß geführt hat: die für uns Frauen so wichtige Reform des Familienrechts, dann wissen wir, dass es sich lohnt zu kämpfen.“

Bis es so weit war, mussten allerdings noch einige Hürden überwunden werden. Als Elisabeth Selberts Antrag im parlamentarischen Rat zum zweiten Mal abgelehnt worden war, hatte sie noch sechs Wochen Zeit, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Jacobi: „Selbert wusste, was auf dem Spiel stand. Sie drohte den Fraktionen, dass der ganze Verfassungsprozess in Gefahr sei, sollte der Gleichberechtigungsgrundsatz nicht aufgenommen werden. Und tatsächlich kam jetzt massiver Protest aus der Öffentlichkeit, und zwar von sozialistischen und bürgerlichen Frauenverbänden gleichermaßen. Selbert war landauf- und landab gereist und hatte für ihr Anliegen geworben. Auch die Frauen der CDU-Abgeordneten im parlamentarischen Rat, mit denen sie einzeln gesprochen hatte, schlossen sich ihrer Forderung an. Körbeweise, so heißt es in Selberts Bericht, ergossen sich Einzel- und Verbandsproteste aus dem ganzen Bundesgebiet in die Bonner Beratungen.“

Bis zum 31. März 1953 hatte der Gesetzgeber Zeit, nach Maßgabe des Gleichberechtigungsgrundsatzes alle Rechtsbereiche zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. „Diese Frist ließen die Entscheidungsträger allerdings verstreichen“, so Jacobi. „Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 brachte Verbesserungen. Jedoch blieben wichtig Punkte im Familien- und Eherecht unberührt. Zum Beispiel das Scheidungs- und Namensrecht. Wie der Kampf von mutigen Frauen um die Umsetzung des Artikels 3 GG weiterging, ist Stoff für eine zweite Veranstaltung zum Thema.“

Wann diese Veranstaltung stattfindet, wird rechtzeitig bekanntgegeben. Alle interessierten Genossinnen sind dazu herzlich eingeladen!

Bericht: Christina Müller