
Einen Schwerpunkt der heutigen Beratungen der Enquetekommission zur Verfassungsreform bildete das Thema "Bildung".
Für die VertreterInnen der SPD-Landtagsfraktion ist klar, dass Bildung von der Kita bis zum Abschluss des Hochschulstudiums kostenfrei sein muss. "Kostenfreie Bildung stellt einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit dar, deshalb will die SPD dies in der Verfassung verankert sehen", so die Abgeordnete Handan Özgüven bei der Einbringung des Änderungsvorschlag zu Art. 59 der Hessischen Verfassung in die Sitzung der Enquetekommission.
"Wer keine Studiengebühren will, muss dies auch in die Verfassung schreiben", so Özgüven weiter. "Studiengebühren werden nicht erhoben", müsse deshalb der Satz in der Verfassung lauten. Unverständlich sei deshalb der Vorschlag der VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen, die sich dieser klaren Formulierung nicht anschließen wollten und stattdessen "eine gebührenfreie grundständige Ausbildung" vorschlugen. Mit grundständiger Ausbildung ist der erste Berufsabschluss gemeint. Dieser wäre für Studierende der Bachelorabschluss, aber nicht der Masterabschluss und somit sei die Erhebung von Studiengebühren für den Masterstudiengang möglich. "Das ist mit der SPD nicht machbar", betonte Özgüven. Nur eine klare Formulierung verhindert Studiengebühren.
Neu in die Verfassung aufgenommen werden soll nach dem Willen der SPD der gebührenfreie Besuch von Kindertageseinrichtungen. Das hat auch Ministerpräsident Volker Bouffier 2013 noch genauso gesehen, aber weder bei der Verabschiedung des solide finanzierten Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion im September noch bei der Verfassungsdebatte erinnert sich in der CDU jemand daran. Auch Bündnis 90/Die Grünen stehlen sich aus der Verantwortung und wollen Gebührenfreiheit nach Kassenlage und Regierungsgusto, denn "der Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände sollten das Recht auf unentgeltliche Bildung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewährleisten", so ihr Formulierungsvorschlag. "Frühkindliche Bildung darf nicht ausgeklammert werden, sondern muss endlich den Stellenwert erhalten, der ihr bei der Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zusteht. Dazu eignen sich Sollvorschriften so wenig wie ein hin und her nach Kassenlage. Deshalb lehnen wir diese Vorschläge ab und halten an unseren Vorschlägen, die Gebührenfreiheit ohne wenn und aber in die Verfassung zu schreiben, fest", so Özgüven abschließend