Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Thema „Sterbebegleitung“ im Deutschen Bundestag am Freitag, 6. November 2015

Seit 1871 ist es in Deutschland weder strafbewehrt noch verboten, anderen Menschen beim Suizid zu assistieren. Dies leitet sich auch aus der Zulässigkeit des Suizids ab, denn die „Beihilfe“ zu einer erlaubten „Tat“ kann logischerweise eigentlich nicht verboten sein.
Die jetzige Rechtslage hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Menschen haben die Option, aus einem für sie nicht mehr erträglichen Leben zu gehen. Und haben die Möglichkeit, Unterstützung bei der selbst ausgeführten Lebensbeendigung zu erfragen. Dies kann zum Beispiel durch Ärzte oder Ärztinnen geschehen, die sich mit den medizinischen Aspekten auskennen, oder durch besonders nahestehende Angehörige und Freunde. Wichtig dabei: Nur die Suizidassistenz ist straffrei. Tötung auf Verlangen, also beispielsweise das Injizieren eines tödlichen Medikaments durch einen Arzt, ist verboten und eine Legalisierung wird auch nicht debattiert. Und nach aktuellem Recht ist es auch verboten, einen Menschen in Notsituation dazu zu drängen, sich das Leben zu nehmen.
Zur Diskussion um die rechtliche Bewertung von Suizidassistenz kam es vor allem aus zwei Gründen. Zum einen gibt es Kritik an Vereinen oder Einzelpersonen, die – scheinbar oder tatsächlich – vor allem aus Gewinnerzielungsabsicht Suizidassistenz anbieten. Dies berge die Gefahr, dass Menschen zum Suizid gedrängt werden könnten, damit der unterstützende Verein Gebühren kassieren könne. Zum anderen wird Ärztinnen und Ärzten die finale Unterstützung ihrer schwerstkranken Patienten mit Suizidwunsch durch berufsständische Regeln in manchen Bundesländern untersagt. Dies setzt sie der Gefahr aus, ihre Zulassung zu verlieren, wenn sie Menschen in für sie ausweglosen Situationen beim Sterben helfen.
Unterstützer eines grundsätzlichen Verbots der Suizidassistenz, wie im Gesetzentwurf des Abgeordneten Sensburg vorgesehen, sprechen sich gegen eine angeblich zu befürchtende Liberalisierung des Rechts aus und befürchten einen „Dammbruch“, sollte Suizidassistenz nicht ganz verboten werden. Zu einem solchen „Dammbruch“ hätten es aber schon gekommen sein müssen, da Suizidassistenz ja bereits seit über 100 Jahren zulässig ist.
Um eine Liberalisierung des Suizidassistenz-Rechts geht es ohnehin nicht, jedenfalls nicht in den im Bundestag zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen. Jeder der drei Anträge, die die Suizidassistenz nicht völlig verbieten wollen, stellt neue Hürden und Beschränkungen auf. So soll Menschen nur in sehr engen Grenzen die Unterstützung eines Arztes oder einer Ärztin ausdrücklich zugestanden werden, zum Beispiel nur bei unumkehrbar zum Tod führenden Krankheiten. Chronische und nicht direkt tödliche Krankheiten finden keine Beachtung (Hintze/Reimann-Antrag). Oder es ist vorgesehen, dass Suizidassistenz in Gewinnerzielungsabsicht („gewerbsmäßig“; Künast/Sitte-Antrag) oder in einer gewissen Regelmäßigkeit („geschäftsmäßig“; Brand/Griese-Antrag) verboten werden soll. Dabei wurden die Vorteile einer professionellen Unterstützung durch Vereine oder Einzelpersonen mit Erfahrung gegenüber der Suizidassistenz durch einen überforderten Hausarzt oder psychisch ohnehin schon stark belastete Verwandte nicht ausreichend berücksichtigt.
Diese inhaltlich problematischen Aspekte werden von rechtlichen Unwägbarkeiten begleitet. Handeln Ärzte nicht immer auch in „Gewinnerzielungsabsicht“? Schließlich rechnen sie ihre Leistungen mit den Krankenkassen ab. Und ab wann handelt jemand „geschäftsmäßig“? Schon beim ersten Mal, wenn Wiederholungen möglich sind? Werden Palliativmediziner und Onkologen in Zukunft regelmäßig Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen? Die unzähligen Stellungnahmen, die mich erreichten, und auch die Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages haben keine Klarheit in diesen und weiteren Fragen gebracht. Letztlich werden Gerichte klären müssen, wie die einzelnen Begrifflichkeiten zu verstehen und anzuwenden sind. Dies führt zu Verunsicherung für Menschen in absoluten Ausnahmesituationen, die doch gerade die Unterstützung des Staates brauchen und verdient haben. Auch deshalb habe ich keinen der Gesetzentwürfe unterstützt.
Eines dürfen wir bei der Diskussion nicht aus den Augen verlieren: Suizid darf nur der allerletzte Ausweg sein. Unser aller Ziel ist, dass es gar nicht erst so weit kommt. Wir brauchen eine gute Palliativversorgung in Deutschland, stationär und ambulant. Menschen, die schwer krank oder ohne Lebenswillen sind, müssen gut versorgt und in ihren Sorgen ernst genommen werden. Das ist auch die beste Suizidprävention. Dafür hat die SPD gemeinsam mit dem aktuellen Koalitionspartner ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Angebot an Hospiz und Palliativversorgung in ganz Deutschland flächendeckend ausgebaut werden soll. Vor allem die Situation im ländlichen Raum soll durch angemessenere finanzielle Ausstattung verbessert werden.