Rauchmelder für Gehörlose oder Hörgeschädigte

Lothar Mücke, Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion
Lothar Mücke

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Hilfe es brennt,

– ca. 500.000 Brände gibt es pro Jahr in Privathaushalten in Deutschland,
– ca. 33 Menschen verunglücken pro Monat durch Brände
– ca. 400 Todesopfer pro Jahr sind das traurige Resultat
– 95 % der Opfer sterben nicht durch die Flamme , sondern an einer Rauchvergiftung
– ca. 70% der Opfer werden nachts im Schlaf von einem Brand überrascht.

Besonders gefährlich bei einem Brand ist der Rauch. Die Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid in dem Rauch sind geruchlos. Bei unbemerktem Einatmen führen diese innerhalb von 2 bis 3 Minuten zur Bewusstlosigkeit und danach zum Tode.
Zahlreiche Initiativen und die Rauchmelderpflicht in Hessen seit 2005, welche mittlerweile in nahezu allen Bundesländern eingeführt wurde, sollen dazu beitragen diese hohe Opferzahl deutlich zu reduzieren, denn Rauchmelder warnen durch einen lauten Alarm rechtzeitig vor dem tödlichen Rauch. Voraussetzung dafür ist jedoch, den Alarm auch hören zu können.
In Deutschland leben laut dem deutschen Gehörlosen Bund jedoch etwa 80.000 Gehörlose und etwa 18 Millionen Schwerhörige.
Welchen Schutz gibt es aber für hörgeschädigte Menschen?
Für gehörlose und auch hörgeschädigte Menschen machen herkömmliche Rauchmelder natürlich keinen Sinn da sie den akustischen Alarm nicht hören können. Deshalb werden von einigen Firmen spezielle Rauchmelder für Hörgeschädigte und Gehörlose angeboten.
Wie funktionieren Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte?
Rauchmelder für gehörlose und hörgeschädigte Personen sind per Funkverbindung mit einem Lichtsystem verbunden, welches sehr intensive Lichtblitze abgibt, die von der Netzhaut auch bei geschlossenen Augen sehr leicht wahrgenommen werden. Bestenfalls verfügt das jeweilige System zusätzlich über ein Vibrationskissen welches z.B. unter dem Kopfkissen platziert wird. Laut einer Studie die veröffentlicht wurde, sind Systeme, die ausschließlich mit Blitzlicht arbeiten, deutlich weniger effektiv als Systeme die sowohl Lichtreize als auch Vibrationspads verwenden.
Dass viele Haushalte in denen Hörgeschädigte leben noch immer nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind liegt sicherlich auch an den sehr hohen Preisen.
Während qualitativ hochwertige Rauchmelder für Personen ohne beeinträchtigtes Hörvermögen bereits ab etwa 25 € zu bekommen sind, sind die Preise für Rauchmelder für Hörgeschädigte und Gehörlose deutlich höher.
Zudem sind Vermieter in den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht inzwischen verpflichtet herkömmliche akustische Rauchmelder in Mietwohnungen zu installieren, eine Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern für Gehörlose und Hörgeschädigte besteht jedoch nicht.
Trotzdem werden die Kosten für Rauchmelder für gehörlose und hörgeschädigte Personen derzeit nicht von den Krankenkassen übernommen.
Laut einem Urteil des Landessozialgerichts sind Rauchmelder als “generelle Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen” anzusehen und der “Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben”. Ferner wurde begründet, dass die Aufgabe der Kassen in der medizinischen Rehabilitation läge, und da eine Behinderung nicht durch Rauchmelder “ausgeglichen” werden könne (wie beispielsweise bei einem Hörgerät) muss von den Kassen hier auch kein Kostenersatz geleistet werden.
Wir fordern die gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf, die Rauchmelder in den Katalog der notwendigen Hilfen für Hörgeschädigte aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich bitte sie um Zustimmung zu dem Antrag von SPD und CDU.