Radverkehrsplan (RVP)

Klaus-Dieter Engel, Mitglied des Kreistages

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Vorsitzender, Frau Landrätin
ich bin sehr froh, dass wir heute diesen Antrag zur Erstellung eines Radverkehrsplanes auf der Tagesordnung haben.
Wir alle wissen, dass Radfahren eine der umweltfreundlichsten Formen der Mobilität ist. Es geht unserer Koalition mit diesem Antrag darum mehr für den Radverkehr zu tun, als immer nur Teilkonzepte vorzulegen.
So fanden sich bereits im Haushalt 2007 unter dem Titel „Radverkehrskonzepte“ lokale Maßnahmen zur Beschilderung von Radwegen, die Anbringung Infotafeln sowie 3 Baumaßnahmen.
2012 hat die SPD dann einen Antrag „Nationalen Radverkehrsplan 2020 im Kreis umsetzen“. Dieser wurde im Kreistag damals zwar abgelehnt, das Kernziel des des Bundesplanes nämlich den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen von 8 auf 13 Prozent zu erhöhen, war aber unstrittig.
Um dieses ehrgeizige Ziel des Nationalen Radverkehrsplanes auch in unserem Landkreis zu erreichen, macht ein kommunaler Radverkehrsplan Sinn.
Und nun hören wir aus den Reihen der Grünen, das alles sei doch kalter Kaffee, weil sich in dem im März beschlossenen Planungs- und Bauprogramm für Kreisstraßen ein Passus „Radwege“ befindet.
Meine Damen und Herren, im genannten Straßenbauprogramm befinden sich für die Jahre 2014 bis 2018 lediglich drei Maßnahmen für Radwege, das eine ist eine sog. Überhangmaßnahme eines 2,6 Km langen Radweges entlang der K14 bis zur B454 bei Kirchhain mit einem Ansatz von 180.000 Euro (Kreis 54 Tsd.), das zweite ist die Prüfung der Konzeption eines Radweges in Stadtallendorf ohne Kostenansatz und das dritte der Rückbau einer Radwegbrücke für geschätzte 25.000 Euro.
Das ist wohl alles andere als ausreichend.
Natürlich ist richtig, dass sich im Straßenbauprogramm des Landkreises auch der Hinweis auf ein Gesamtradwegekonzept seitens der TOuR GmbH findet.
Demnach sollen aus diesem sogenannten Gesamtkonzept Maßnahmen wie Beschilderung, Markierung, Aus- und Umbau resultieren.
Weiter heißt es, ich zitiere: Sollten Maßnahmen für erforderlich erachtet werden, die in die Zuständigkeit des Kreises fallen, werden diese Maßnahmen im Planungs- und Bauprogramm nachgepflegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Kreis nur dann zur Errichtung von Radwegen entlang von Kreisstraßen verpflichtet ist, wenn die Einsatzgrenzen nach RAL bzw. RAS-Q erreicht werden. …
Sollte der Kreis zum Bau eines Radweges nicht verpflichtet sein, steht es den Kommunen frei, den Radweg selbst zu bauen.
Das hört sich nicht so an, als werde durch das Straßenbauprogramm die Situation für den Radverkehr durch den Landkreis wesentlich verbessert.
Nein, meine Damen und Herren, das ist der Koalition zu wenig. Natürlich haben wir nichts gegen Beschilderung, Markierung, Aus- und Umbau in einer Gesamtkonzeption, die natürlich auch im Radverkehrsplan Eingang finden wird.
Aber wir wollen mehr, wir wollen die gesamte Infrastruktur für Radfahrer im Landkreis verbessern.
Dies kann nur ein Radverkehrsplan, der die Ziele und Umsetzung, ähnlich einem Nahverkehrsplan, klar vorgibt.
Über diesen kommunalen Radverkehrsplan wollen wir mittelfristig:
1. Das Radwegenetz im Kreis ausbauen,
2. unsere Radwegenetze mit denen der Nachbarkreise zusammenführen,
3. den Alltagsradverkehr zu Schule, Arbeitsplatz und zum Einkaufen steigern,
4. Radverkehr und ÖPNV besser verzahnen,
5. E-Bike Ladestationen einrichten und
6. Fördermittel u.a. nach der Richtlinie der nationalen Klimaschutzinitiative abrufen.
Über den Radverkehrsplan leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Klimaschutzziele des Landkreises. Der Radverkehrsplan wird dabei selbstverständlich auch den Masterplan 100% Klimaschutz bezüglich des Radverkehres berücksichtigen.
Nebenbei erfüllen wir die Kriterien zur Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der eben erwähnten Förderrichtlinie des Bundes, die einen Radverkehrswegeplan zwingend vorschreibt.

Ich bitte Sie also unserem Antrag zuzustimmen.
Danke für ihre Aufmerksamkeit.