SPD Kreistagsfraktion stimmt für die Rekommunalisierung der e.on Mitte

Am Freitag, den 8. November, hat der Kreistag Marburg-Biedenkopf eine historische Entscheidung getroffen, in dem er mit großer Mehrheit für den Rückkauf der e.on Mitte GmbH (ehemals EAM) votiert hat. Die SPD-Fraktion hat als größte Fraktion im Kreistag ebenfalls für die Rekommunalisierung gestimmt. Für die SPD-Fraktion sprach Dieter Engel:
Meine Damen und Herren!
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bereiche der Daseinsvorsorge – und dazu gehört die Energieversorgung – nicht allein marktwirtschaftlichen Kriterien unterworfen sein dürfen. Ansonsten liefern wir unsere Bürgerinnen und Bürger den Gewinnmaximierungsinteressen der Großkonzerne aus und das wollen wir Sozialdemokraten nicht.
Natürlich muss auch ein kommunales Unternehmen wirtschaftlich denken und Gewinne erzielen. Der Unterschied zum Konzern ist aber, dass diese Gewinne nicht irgendwelchen Großaktionären zugeführt werden, sondern den Städten und Gemeinden und damit letztlich den Bürgern wieder für Investitionen in Infrastruktur oder für kulturelle und soziale Zwecke zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund haben sich in den letzten Jahren viele – oft sozialdemokratisch regierte – Städte und Gemeinden auch hier im Landkreis darum bemüht, ihre Stromkonzession kommunalen Versorgern zu übertragen. Insgesamt 11 Kommunen haben im Landkreis ihre Konzession an die Stadtwerke Marburg übertragen. Dieser Übertragungsprozess war oft begleitet vom z.T. erbitterten Widerstand der jeweiligen Christdemokraten vor Ort.
Betrachtet man das gesamte Versorgungsgebiet der eon Mitte hat sie in den vergangenen Jahren 18 % des konzessionsabhängigen Stromabsatzes an zumeist kommunale Wettbewerber verloren.
Ich bin mir sicher, dass diese Entwicklung, neben der schwierigen finanziellen Situation des Mutterkonzerns, wesentlich dazu beigetragen hat, dass die gesamte eon Mitte nun rekommunalisiert wird.
Und… man glaubt es kaum, nun sind auch die Christdemokraten für einen Rückkauf.
Darüber freue ich mich, ebenso wie darüber, dass die CDU nun auch das sog. strenge Subsidiaritätsprinzip des § 121 HGO (s.u) kritisch sieht, nachdem sie noch im Jahr 2008 einen von uns hier im Kreistag eingebrachten Antrag zur entsprechenden Änderung der HGO ablehnte. Die neue Landesregierung wird diesen Paragraphen ändern müssen, um den Städten und Gemeinden auch in Hessen die geplante Beteiligung an der neuen EAM zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, nach den uns vorliegenden Unterlagen wird die Eigenkapitalrendite nach der Übernahme der Gesellschaft bei rund 6,7 % liegen. Mit dieser Rendite kann sowohl der vorgesehene Kredit von über 600 Millionen Euro getilgt werden, als auch die bisher übliche Ausschüttung von 12 Millionen Euro an die kommunalen Anteilseigner sicher gestellt werden. Nach 20 Jahren, wenn die Prognose denn wahr wird, sind die Kredite abgelöst und der gesamte Jahresüberschuss kann an die kommunalen Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Also ein risikoloses Geschäft für den Landkreis?
Mitnichten!
Natürlich gehen wir ein Risiko ein. Dieses Risiko liegt zum einen in dem aufzunehmenden Kredit für unseren Landkreis, immerhin rund 50 Millionen Euro, für die wir auch zu 80 % bürgen. Kein Pappenstiel für den ohnehin überschuldeten Landkreis.
Es gibt aber noch weitere Risiken: Die Energiewende erfordert hohe Investitionen in die Netze. Die Infrastruktur für die sog. intelligenten Netze muss erst noch geschaffen werden. Die dafür notwendigen Investitionen sind enorm und können nur grob geschätzt werden. Auch die Rahmenbedingungen für die Erlöse durch die Bundesnetzagentur ändern sich ständig. Die Erlösobergrenzen, von Ernst&Young als „Sondersachverhalte“ beschrieben, verringern sich enorm: Im Regulierungsintervall bis 2012 lag die Erlösobergrenze im Netz noch bei 171,5 Mio Euro, bis 2018 sollen es noch 81,5 Mio Euro sein und im Intervall 2018 bis 2023 nur noch 42,5 Mio Euro. Was nach 2023 kommt, wir haben dann erst die Hälfte des Refinanzierungszeitraumes hinter uns, weiß niemand.
Aber auch in der komplexen Struktur des neuen Konsortiums liegt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Jede der vier Sammel- und Vorschalt-GmbH`s erhält mindestens zwei Geschäftsführer, die EAM-GmbH übernimmt die alleinige Geschäftsführung der EAM KG, wofür sie ebenfalls mindestens zwei Geschäftsführer bestellt. Die Netzgesellschaft EAM Netz GmbH erhält ebenfalls zwei Geschäftsführer. In summa sind dies nun schon 12 Geschäftsführer, wobei die Stadt Göttingen mit ihrem Einlagemodell „Sport- und Freizeit GmbH“ ebenso wenig wie die weiteren Beteiligungsgesellschaften der neuen EAM-GmbH berücksichtigt sind. Zudem werden bei der EAM GmbH und der Netzgesellschaft Aufsichtsräte mit entsprechenden Vorsitzenden eingerichtet. Der Aufsichtsrat der EAM GmbH wird 21 Mitglieder haben, der Aufsichtsrat der Netzgesellschaft immerhin 6 Mitglieder. Um dieses komplexe Konstrukt zu handeln, wird ein Konsortialausschuss gebildet. Diesem Ausschuss obliegt die eigentliche Konzernleitung, da alle beteiligten Gesellschaften des Konsortiums an die Beschlüsse des Konsortialausschusses gebunden sind. Der Konsortialausschuss besteht aus den nicht stimmberechtigten Geschäftsführern der EAM GmbH und den nicht stimmberechtigten Geschäftsführern der einzelnen SVG`s, und bis zu 20 stimmberechtigten Vertretern der Anteilseigner nach der im Konsortialvertrag festgelegten 5 % Beteiligungsklausel.
Eine solche Struktur ist alles andere als transparent, sie ist intransparent, schwerfällig und teuer!
Deshalb unser Appell, die gesamte Struktur nach Abwicklung der beiden Schritte Kauf und Einbindung der Städte und Gemeinden zu überdenken und effizienter zu gestalten.
Aber auch innerhalb der kommunalen Familie ergeben sich Risiken. Wie eingangs erwähnt sind der eon Mitte in den letzten Jahren einige Konzessionen verloren gegangen. Um die – ich zitiere aus der Beschlussvorlage – „Streitigkeiten um Konzessionen und Netze“ zu beenden, muss den betroffenen Kommunen und neuen Netzbetreibern ein vernünftiges Angebot für einen Beitritt zu neuen EAM gemacht werden. Eine Ausgrenzung dieser Kommunen, wie sie Bürgermeister Schmidt aus Dautphetal in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses gefordert hat, ist kontraproduktiv. Ein echter Erfolg der Neuen EAM wird nur unter Wiedereinbindung der verloren gegangenen Netze möglich sein.
Ich bin gespannt, Herr Fischbach, wie sie die unterschiedlichen Preisvorstellungen für diese Netze auf einen gemeinsamen kommunalen Nenner bringen wollen. Erzwingen Sie den Rechtsweg, in dem ein kommunales Unternehmen das andere – nun ebenfalls kommunale -Unternehmen verklagt? Das wäre sicherlich der falsche Weg! Wir erwarten also von Ihnen, dass sie mit den betroffenen Gemeinden und Netzbetreibern in Verhandlungen treten, um eine Wiedereinbindung zumindest aber eine Kooperation voranzutreiben. Erst wenn Ihnen das gelingt, wird man von einer erfolgreichen Übernahme sprechen können.
Ein weiteres Risiko innerhalb der kommunalen Familie sind die Vertriebsgesellschaften. Es kann nicht sein, dass die neue Vertriebsgesellschaft der EAM einen heftigen und teuren Wettbewerb gegen andere kommunale Vertriebsgesellschaften führt. Der lachende Dritte wäre dann die ausgegliederte eon Deutschland Vertrieb. Auch hier erwarten wir Sozialdemokraten eine enge Kooperation der Kommunalen, möglichst sogar einen gemeinsamen Vertrieb!
Meine Damen und Herren,
trotz aller dargestellten Risiken und Unwägbarkeiten sind wir der Überzeugung sind, dass die neue EAM im Wettbewerb recht gut aufgestellt ist. Mit diesem Beschluss wird nach langer Zeit endlich wieder kommunales Vermögen geschaffen, nachdem über Jahrzehnte kommunaler Besitz für kurzfristige, nicht nachhaltige Haushaltsziele verhökert wurde. Wir glauben, dass die neue EAM die regionale Wirtschaft stärken, die Strompreise für die Bürger im Rahmen halten und die Energiewende nach jahrelanger Blockadepolitik der Stromkonzerne voran bringen wird.
Deshalb stimmen wir – bei allen dargelegten Vorbehalten – der Vorlage des Kreisausschusses zu.
Danke für ihre Aufmerksamkeit.

  • Nach §121 der Hessischen Gemeindeordnung dürfen sich Kommunen nicht mit der Absicht Gewinne zu erzielen wirtschaftlich betätigen.