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Lebenslang gefährlich?

SPD diskutierte Sicherungsverwahrung

Mit der Frage der Sicherungsverwahrung beschäftigte sich der Vorstand der SPD Marburg-Biedenkopf. Wie kann die Gesellschaft vor hochgefährlichen Gewaltverbrechern geschützt werden? Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die nachträgliche unbegrenzte Verlängerung der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in der in der Bundesrepublik praktizierten Form gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Seitdem werde das Thema in der Öffentlichkeit sehr emotional diskutiert, sagte der heimische SPD-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Sören Bartol. Dabei werde oft übersehen, dass nicht die Sicherungsverwahrung an sich, sondern die nachträgliche Aufhebung der Höchstgrenze bemängelt worden sei.
Habe es zunächst nach einer vernünftigen Einigung über eine schnelle Regelung ausgesehen, streite sich nunmehr wieder einmal die schwarz-gelbe Koalition öffentlich. Viele untaugliche Vorschläge vor allem seitens der Union schwebten im Raum. Es sei zu befürchten, dass dadurch eine Neuregelung verschleppt werde.
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt Georg D. Falk erläuterte, dass die Entscheidung nicht nur einen Einzelfall betreffe, sondern wegen vergleichbarer Fallgestaltungen mehrere Dutzend gefährlicher Straftäter entlassen werden müssten. Aufgrund der Begründung des Gerichtshofs spreche darüber hinaus viel dafür, dass auch die in Deutschland seit 2004 mögliche nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung mit der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sei.
Die Mitglieder des Vorstands waren sich darüber einig, dass die eingetretene Rechtsunsicherheit rasch beseitigt und Sicherheitslücken schnell geschlossen werden müssten. Es gelte eine Balance zu finden zwischen rechtsstaatlichen Mindeststandards und dem Erkennen und Anerkennen berechtigter Sicherheitsbedürfnisse der Bürger. Der Rechtsstaat schulde seinen Bürgern Schutz vor Menschen, die nach Auffassung von Gerichten und Sachverständigen „tickende Zeitbomben“ darstellten.
Die notwendige Reform des Strafrechts sei allein nicht ausreichend. Es müsse auch auf der Ebene der Polizeigesetze der Länder möglichst schnell eine Neuregelung geschaffen werden, die eine sichere Unterbringung hochgefährlicher Straftäter, auch der jetzt aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Männer, ermögliche. Bewährungs- und Führungsaufsicht, polizeiliche Überwachung und elektronische Fußfesseln seien keine hinreichend tauglichen Instrumente, um das eingetretene Risiko, vor dem die Bevölkerung gewarnt werden müsse, wirksam zu begrenzen.



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Sören Bartol, MdB
Dr. Thomas Spies
Barbara Weiler, MdEP
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